Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Nixon-E-Commerce-Website der Europäischen Union einschließlich aller länderspezifischen Shops, die über diese Plattform bereitgestellt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Frankreich, Dänemark, Deutschland, Spanien, Italien, die Niederlande, Belgien und Schweden). Sie umfasst das gesamte digitale Nutzungserlebnis: Startseite, Navigation, Produktseiten, Suche, Warenkorb, Checkout und Kundensupport-Kanäle.
Nixon setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, und arbeitet aktiv daran, die Barrierefreiheit dieser Website gemäß den geltenden europäischen Standards zu verbessern.
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen auf Grundlage von:
- EN 301 549 – die harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten
- WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA – die Web Content Accessibility Guidelines, die in EN 301 549 aufgenommen wurden
- Nationale Umsetzungen der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), soweit sie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten anwendbar sind
„Teilweise konform“ bedeutet, dass einige Teile der Website die oben genannten Standards noch nicht vollständig erfüllen. Bekannte Einschränkungen werden unten beschrieben.
Tool für Barrierefreiheit
Diese Website verwendet accessiBe, ein automatisiertes Hilfstool für Barrierefreiheit, das durch Klicken auf den Link „Barrierefreiheit“ im Fußzeilenmenü aktiviert werden kann. accessiBe bietet eine Benutzeroberfläche, über die visuelle und funktionale Einstellungen angepasst werden können, darunter Schriftgröße, Farbkontrast, Cursorgröße und Lesehilfen.
Bitte beachten Sie: accessiBe verbessert zwar die Nutzung für viele Menschen, automatisierte Overlay-Tools können jedoch nicht alle Anforderungen der WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 eigenständig erfüllen. Die Verwendung dieses Tools stellt keine vollständige Einhaltung der geltenden Barrierefreiheitsstandards dar. Nixon setzt sich dafür ein, grundlegende Barrierefreiheitsprobleme durch laufende manuelle Behebungsmaßnahmen parallel zur Nutzung dieses Hilfstools zu adressieren.
Bekannte Einschränkungen
Trotz laufender Bemühungen sind derzeit folgende Einschränkungen der Barrierefreiheit bekannt:
| Problem | Betroffene Bereiche | Status |
|---|---|---|
| Inkonsistente Anzeige des Tastaturfokus | Produktkarussells auf der Startseite (Tabs und Produktwechsel), Karussell auf der „Über uns“-Seite, Varianten-/„In den Warenkorb“-Bereich auf der Produktdetailseite | In Bearbeitung – mit dem Entwicklungsteam abgestimmt |
| Eingeschränkte Tastaturnavigation in Filter- und Rasterkomponenten | PLP-Filter und Produktraster | In Bearbeitung – mit dem Entwicklungsteam abgestimmt |
| Tastaturfokus-Falle in der Karussell-Komponente | Produktkarussell auf der Startseite | In Bearbeitung – mit dem Entwicklungsteam abgestimmt |
| Inkonsistenter Tastaturzugriff auf ausklappbare Inhalte | FAQ-Bereiche auf den Seiten „Größenleitfaden für Uhren“ und „Armbänder“ | In Bearbeitung – mit dem Entwicklungsteam abgestimmt |
| Automatische Videowiedergabe ohne sichtbare Wiedergabesteuerung | Hervorgehobene Videoinhalte auf der Startseite | In Bearbeitung – mit dem Entwicklungsteam abgestimmt |
| Inkonsistenzen bei der Überschriftenreihenfolge und der Struktur der Orientierungspunkte | Customer Care Hub (Überschriftenreihenfolge); werbebanner auf der gesamten Website (Kennzeichnung von Orientierungspunkten) | In Bearbeitung – wird geprüft |
| Barrierefreiheit von PDFs (Alternativtexte, Lesereihenfolge, getaggte Struktur) | Herunterladbare PDF-Dokumente auf der gesamten Website | In Bearbeitung – interne Behebung läuft |
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Prüfung erstellt, die automatisierte Überprüfungen und manuelle Tests umfasste, einschließlich der Tastaturnavigation, der semantischen Struktur sowie der Überprüfung von Beschriftungen und Alternativtexten. Nixons Konformitätsziel orientiert sich an EN 301 549 und WCAG 2.1 Level AA.
Datum der Erklärung: 26. Februar 2026
Zuletzt geprüft: 26. Februar 2026
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf dieser Website auf eine Barriere stoßen – etwa bei der Tastaturnavigation, der Kompatibilität mit Screenreadern, dem Farbkontrast, Untertiteln oder einem anderen Aspekt der Benutzererfahrung –, möchten wir davon erfahren.
Wir bemühen uns, innerhalb von 10 Werktagen zu antworten und, sofern möglich, eine Lösung oder eine barrierefreie Alternative bereitzustellen.
- Kontaktformular: Kontakt
- Empfohlene Betreffzeile: „Barrierefreiheit – Nixon EU“
Wenn Sie uns kontaktieren, geben Sie bitte die URL der Seite an, auf der das Problem aufgetreten ist, eine Beschreibung des Problems, Ihr Gerät und Ihren Browser sowie gegebenenfalls die von Ihnen verwendete assistive Technologie (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack, ZoomText).
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, die Angelegenheit an die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde in Ihrem Wohnsitzland weiterzuleiten. Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Behörde benannt, die für die Durchsetzung des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (EU-Richtlinie 2019/882) zuständig ist. Nachfolgend finden Sie die zuständigen Stellen für wichtige Märkte:
- Frankreich: Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (DGCCRF) – economie.gouv.fr/dgccrf
- Dänemark: Erhvervsstyrelsen (Danish Business Authority) – erhvervsstyrelsen.dk
- Deutschland: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – baua.de
- Spanien: Dirección General de Política e Industria / AEMPS – mcu.es
- Niederlande: Autoriteit Consument & Markt (ACM) – acm.nl
- Schweden: Myndigheten för digital förvaltning (DIGG) – digg.se
- Belgien: Centre d’Information et d’Avis sur les Organisations de consommateurs (OIVO/CRIOC) / SPF Économie – economie.fgov.be
- Andere EU-Länder: Bitte wenden Sie sich an die für Verbraucherschutz oder digitale Dienste zuständige Behörde Ihres Landes, um die benannte Durchsetzungsstelle in Ihrem Land zu ermitteln.