Soziale Verantwortung

In den Verhaltensrichtlinien für Lieferanten von Nixon Inc. sind unsere Erwartungen an unserer Lieferanten und die von den einzelnen Betriebsstätten einzuhaltenden Mindestanforderungen klar umrissen und dargelegt. Sie sollen gewährleisten, dass alle unsere Lieferanten sozial verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken nach den Vorgaben des SA8000 einhalten, und dass alle für Nixon Inc. hergestellten Produkte unter gesetzeskonformen, menschenwürdigen und ethischen Bedingungen produziert werden. Die beteiligten Unternehmen müssen diese Standards freiwillig erfüllen und strikt einhalten. Andernfalls riskieren sie, dass ihnen und ihren Zulieferern die Zertifizierung ihrer Produktionsstandorte entzogen wird.

Alle an der Produktion und Fertigung von Waren oder Material für Nixon Inc. Beteiligten unterliegen den SA8000 Standards und müssen unter allen Umständen die Vorgaben befolgen.

  1. Kinderarbeit- Es werden keine Mitarbeiter unter 16 Jahren beschäftigt oder die aufgrund ihres Alters einer Schulbesuchspflicht unterliegen, die mit den Arbeitszeiten kollidiert oder das gesetzlich festgelegte Mindestalter noch nicht nicht erreicht haben. Maßgeblich ist hierbei das höhere Alter.
  2. Zwangsarbeit- Es wird keinerlei Zwangsarbeit oder unfreiwillige Arbeit wie Pflichtarbeit, Knechtsarbeit oder eine andere Form einer solchen eingesetzt.
  3. Gesundheit und Sicherheit- Für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung muss gesorgt werden. Wo Beschäftigten Wohnunterkünfte bereitgestellt werden, obliegt es den Lieferanten, für Wohnsicherheit und -gesundheit zu sorgen.
  4. Vereinigungsfreiheit- Das gesetzliche Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit ist zu respektieren und zu wahren. Das betrifft auch die Entscheidung für oder gegen einen Eintritt in jegliche Form von Vereinigungen.
  5. Diskriminierung- Die Förderung oder Unterstützung von Ungleichheit bei Einstellung, Entlohnung, Zugang zu Weiterbildung, Aufstieg, Kündigung oder dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aufgrund von Rasse, Kaste, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschaftsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit oder Alter ist unzulässig. Sexuell bedrängendes, bedrohendes, beleidigendes oder ausbeuterisches Verhalten ist nicht zu tolerieren. Dies gilt für Gestik, Sprache und physischen Kontakt.
  6. Disziplinäre Praktiken- Das Unternehmen darf keine körperlichen Strafen, psychischen oder physischen Zwang und verbale Gewalt ausüben oder befürworten.
  7. Arbeitszeiten- Gesetzliche Vorgaben zu den täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten der Länder, in denen die Artikel hergestellt werden, sind einzuhalten. Lieferanten müssen ihren Beschäftigten mindestens einen freien Tag in einem Zeitraum von sieben Tagen gewähren, sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse eine darüber hinausgehende Arbeitszeit verlangen.
  8. Arbeitszeiten- Gesetzliche Vorgaben zu den täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten der Länder, in denen die Artikel hergestellt werden, sind einzuhalten. Lieferanten müssen ihren Beschäftigten mindestens einen freien Tag in einem Zeitraum von sieben Tagen gewähren, sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse eine darüber hinausgehende Arbeitszeit verlangen.
  9. Entlohnung- Die gezahlten Wochenlöhne müssen mindestens den von Gesetz oder Industrie vorgeschriebenen Mindestnormen entsprechen und stets ausreichen, um die Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers abzudecken und einen Teil zur freien Verfügung zu haben. Lohnkürzungen zu disziplinarischen Zwecken sind nicht zulässig.
  10. Managementsysteme- Das Unternehmen muss die Strukturen und Prozesse übernehmen, um zu gewährleisten, dass die Erfüllung des SA8000 Standards kontinuierlich überprüft wird.